Franz von Bodelschwing und seine Frau Jousthe, Tochter des + Jouste von Mechelen (Mechlen), machen bekannt, daß Abt Hermann, Prior Anton, Kellner Paul, Küster Heinrich, die Senioren Arnold und Stephan ihnen laut eingerückter Urkunde verpachtet haben den Hof Ebdinck im Kirchspiel Seppenrade mit Höfen, Gütern, Land, Leuten in der Art, wie ihn zuvor der + Wilhelm von Lintloe innegehabt hatte. Die Eheleute werden jährlich nach Werden fünf oberländische Gulden liefern auf eigene Kosten und Gefahr. Der Hof und die dazugehörenden Leute und Güter sollen bei ihren alten Gewohnheiten und Rechten bleiben. Die nächsten Erben der Eheleute können nach deren Tod den Hof innerhalb von Jahr und Tag wieder gewinnen. - Es siegelt der Aussteller. - Gegeven ...