Erhard Glöckner reversiert gegenüber dem Kloster zu Oberried, dass er den Hof auf dem die Belmut, den zuvor Hans Egenolff innehatte und der dem Kloster 2 Pfund Pfennige und einen halben Vierling ungeläuterten Anken zinst, unter näheren Bestimmungen über Besthaupt etc. zu Erblehen empfangen hat.