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Bischof Dietrich und das Paderborner Domkapitel gewähren dem Dompropst Bernhard von Lippe den Nießbrauch der von diesem verschenkten Herrschaft Dringhen.
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Bischof Dietrich und das Paderborner Domkapitel gewähren dem Dompropst Bernhard von Lippe den Nießbrauch der von diesem verschenkten Herrschaft Dringhen.