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Burkart, Burggraf zu Magdeburg und Graf zu Hardeck, Hofrichter Kaiser Karls IV., meldet dem Grafen Emicho von Leiningen, dass der Kaiser die Stadt Worms auf Klage des Bischofs Dietrich von Worms in die Acht getan habe
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Burkart, Burggraf zu Magdeburg und Graf zu Hardeck, Hofrichter Kaiser Karls IV., meldet dem Grafen Emicho von Leiningen, dass der Kaiser die Stadt Worms auf Klage des Bischofs Dietrich von Worms in die Acht getan habe
Vermerke: Dorsualvermerk auf der Rückseite: "Burggraf Burckards declaration daß Kayser Carl den Rath der Stadt Worms die 16er und die Bürger in die Acht erklaert hat 1365 auf Verlangen Bischof Dietrichs"
Beschreibstoff: Pergament
Siegel: hinten aufgedrückt, nur noch Fragmente erhalten
genetisches Stadium: Ausfertigung
Edition / Druck: Heinrich Boos, Urkundenbuch der Stadt Worms, Bd. 2, Berlin 1890, S. 384f. Nr. 603
online: Monasterium (Virtuelles Urkundenarchiv), http://monasterium.net/mom/DE-StaAWo/Abt1AI/I-0182/charter