Wilhelm [I.], Markgraf von Meißen, bekundet, dass er zwischen Rudolf [III.], Albrecht [III.] und Wenzel, Herzögen von Sachsen, auf der einen und Luppold, Abt des Zisterzienserklosters Dobrilugk, und seinem Kloster auf der anderen Seite auf Bitten der Parteien eine Einigung herbeigeführt habe. Es sollen zunächst alle bisherigen Streitigkeiten als beigelegt gelten, alle Beteiligten, geistlichen oder weltlichen Standes, in diesen Stillstand eingeschlossen und alle Gefangenen und die Schatzungen, die nicht bezahlt sind, ledig und erledigt sein. Auch sollen die Herzöge dem Kloster alle von ihren Eltern, ihrem Vater und ihren Vettern erteilten Privilegien, die die Mönche besitzen, bestätigen und das Kloster schützen, wie es ihre Eltern getan. Erheben die Herzöge im Land eine Bede, so steht es dem Abt frei, gleichfalls etwas dazu beizutragen; dieser Beitrag darf aber von den Herzögen nicht als Recht und Gewohnheit angesehen werden. "gegeben ist czu Torgaw nach gots geburt dryczenhundert jar in dem vireundnuntzigestem jare am sunabinde vor dem suntage in der fasten, alz man singet Invocavit"