Walther vom Stein von Reichenstein und seine Frau Margaretha die Vetzerin tretten in das Bürgerrecht der Stadt Ulm auf 10 Jahre gegen 8 Gulden und 100 Gulden Strafe bei vorzeitigem Rücktritt und setzen zu Bürgen Ritter Walz vom Stein vom Reichenstein und Konrad vom Stein genannt von Erbach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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