Vorliegend handelt es sich um zwei Urkunden sowie eine spätere Ablagebescheinigung neben Abschriften der Urkunden 1. 15. März 1702: Fürstbischof Friedrich Christian von Plettenberg verpfändet den Freiherren Ferdinand und Bernhard von Plettenberg als den Vormündern von Johann Adolph Freiherr von Plettenberg zu Lehnhausen die von St Aegidij pforten zur linkenhandt hinauff werthes nacher St. Ludgeri biß ahn den ersten behr sich erstreckende gräffe mit dem binnenwall zur fischerey in Münster. Die Summe von 300 Reichstalern species ist an die fürstbischöfliche Hofkammer zu zahlen. Verwiesen wird außerdem auf drei Stück Land, die am 25. März 1660 an Johansen Meyer zu Horstmar versetzt wurden. Siegelankündigung des Ausstellers 15. Marty 1702 2. 10. April 1702: Freiherr Friedrich Ludwig Droste bestätigt die Verpfändung unter 1., indem er die nahezu gleich lautende Urkunde unterzeichnet. Siegelankündigung des Ausstellers 10 April 1702 3. Die Akte enthält die Abschrift der Urkunden unter 1. und 2. sowie ein Schreiben an den Fürstbischof von Münster, in dem die Zahlung der 300 Reichstaler specie angeregt wird. Auf der ersten Seite der Akte weist Fürstbischof Maximilian Friedrich die fürstbischöfliche Hofkammer an, 300 Reichstahler species auszuzahlen. Siegelankündigung des Ausstellers 21ten Julii 1774 Weiterhin unterzeichnet Fürstbischof Maximilian Friedrich die Anweisung an die fürstbischöfliche Hofkammer, einen gutachtlichen Bericht zu erstellen. Siegelankündigung des Ausstellers 12ten julii 1774 Schließlich enthält die Akte eine Anweisung der fürstbischöflichen Hofkammer an den registrator Schmitz, die Zahlung der 300 Reichstaler species mit 400 Reichstaler Courant zu veranlassen. Siegelankündigung des Ausstellers 10 August 1774
Vollständigen Titel anzeigen
/
Namensnennung 4.0 International