Es wird bekundet: Während der vergangenen 4 Jahre, in denen die Schweden in diesem Revier des Schwäbischen Kreises hausten, sind in der Grafschaft Meßkirch gegen Leibertinger Zwing und Bann im Lengenfeld Stauden und Hölzer ausgestockt worden. Das Gotteshaus Beuron ist der Meinung, diese ausgestockten Örter, besonders der Pfaffenbühl, gehören lt. Urbaren und alten Verträgen zum Leibertingischen Zehntdistrikt, der dem Kloster Beuron einverleibt sei. Von der Grafschaft Meßkirch wird dem unter Hinweis auf den Vertrag von 1574 Juli 24 zwischen Meßkirch und dem Gotteshaus Beuron widersprochen: Der Pfaffenbühl liegt innerhalb der im Vertrag genannten Grenzen. Die Herrschaft Meßkirch hat von einem dort ausgestockten Acker etliche Jahre unwidersprochen das Zehntrecht gehabt. - Nach genommenem Augenschein bekunden Graf Wratislaus zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in der Bar, Freiherr zu Gundelfingen und Bomegnies, Herr zu Hausach im Kinzigtal, Wildenstein und Meßkirch, auf Lischna und Trackhaw, Ritter, der kaiserlich ungarischen und böhmischen königlichen Majestät Rat, Kammerer und bestellter Obrister, und Johann, Propst des Gotteshaues Beuron, zur Vermeidung von Streitigkeiten, daß künftig die Grenzen des Lengenfelds nach dem früheren Vertrag [von 1574] gehen sollen am Bann am Holz, wo der Weg auf die Bannsteig geht, ob dem ausgestockten Pfaffenbühl und dem Acker, wovon die Herrschaft Meßkirch den Zehnten jederzeit erhalten hat, bis an den Heinstettener Weg, Lindamer Hau. Auch wenn weiter ausgestockt wird, gehört der Zehnt allein der Herrschaft Meßkirch. Vom Anfang des Lindamer Holzes sind die Marken spezifiziert, daß diese ob dem Holz - jetzt der Sandweg genannt - gerade hinunter des Dehenbuechs Anfang gegen Heinstettener Feld und von da dem Dehenbuch hinab gegen die Donau bis auf Madental und auf der anderen Seite der Länge nach an des Hitmeisters Hau enden sollen. Im übrigen bleibt es beim Vertrag von 1574. Beuron bleibt jenseits der Bannsteig bei seinen Zehntrechten. Die Marken des Lengenfelds werden dort, wo es nötig ist, ausgesteint. Die Herrschaft Meßkirch, deren Archiv in Konstanz ist, will an ihren Rechten keine Einbuße erleiden. Dem Propst, der bei diesem Vergleich ein nachbarliches Vertrauen erzeigt hat, hat der Graf zu Fürstenberg ein Pferd verehren lassen