Ehevertrag
Vollständigen Titel anzeigen
E1 A 141
Vorl. Nr.: 151
141
E1 A Urkunden
Urkunden >> Rathausarchiv
12. Februar 1602
Enthält: Ehevertrag zwischen Frederich v. Hantzelar (Fridrich v. Hanxleden) und Margreta v. Lohe (Margredt v . Loe) : Der Bräutigam bringt in die Ehe sein gesamtes väterliches und mütterliches Erbe. Die Braut bringt in die Ehe 3000 köln. Taler zu je 52 Albus, davon in den nächsten 6 Jahren 2000 Taler bar, während 1000 Taler bis zum Tode ihrer Mutter stehen bleiben. Bis zur endgültigen Bezahlung erhalten die Eheleute dafür die Scheuern, Mühlen und den Hof zu Lyndt und die Hälfte des Busches zu Heltscheidt (Helscheder Busch) . Stirbt er vor ihr und hinterläßt er Kinder, soll sie, solange sie Witwe bleibt, Hausvorstand und Vormund sein. Nach Heranwachsen der Söhne bekommt sie 200 köln. Taler zum Lebensunterhalt, wobei sie über ihre in die Ehe gebrachten eigenen Güter lebenslang verfügt. Im Falle ihrer Wiederheirat sind Vormünder für die Kinder einzusetzen und sie darf nicht mehr als 1000 Taler in die neue Ehe mitnehmen. Das in der Ehe gewonnene Gut verbleibt in jedem Fall den Kindern. Nur bei kinderloser Ehe darf sie ihre ganze Leibzucht behalten. Schließt aber er eine neue Ehe, kanne er von seinen Erbgütern 1000 Taler mitnehmen, wohingegen alles übrige den Kindern erster Ehe verbleibt. Bei kinderloser Ehe genießt er die ganze Leibzucht. Das Heiratsgeld geht in diesem Fall wie üblich an die Familie der Braut zurück. Zeugen, die auch unterschreiben: von seiten des Bräutigams Henrich v. Bolandt und Godfrid v. Norprath (nicht unterschr.); von seiten der Braut Godfrid v . Weschpfenning (Goedhartt von Scheitt genantt Weschpfennick), Johan Storm (zur Moellen), Henrich und Gerhard Kessel (beide nicht untersehr.), dazu Cathrina v . Gevertshaen Wwe. vom Lo(h)e und ihr Sohn Gerhardt (vom Loe).
Archivale
Aussteller: Siegler: Frederich ( 1), Gerh. v . Loe (2), Bolandt (3), Weschpfenning (5) Joh. Storm (6).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:15 MEZ