Gültverschreibung von Bernhardt Seiter, Bürger zu Stein, über elf Gulden Hauptgut, für das er jährlich sieben Schilling und neun Pfennig an die geistliche Verwaltung zu Stein zahlt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...