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Ott der Hegler und seine Ehefrau übereignen der Küsterei von St. Zeno zu ihrem Seelenheil ein Ewiggeld von einer vor der Stadt Reichenhall gelegenen Peunt;. S: Heinrich der Fröschl, Richter zu Reichenhall
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Ott der Hegler und seine Ehefrau übereignen der Küsterei von St. Zeno zu ihrem Seelenheil ein Ewiggeld von einer vor der Stadt Reichenhall gelegenen Peunt;. S: Heinrich der Fröschl, Richter zu Reichenhall