Kanzleigericht (Bestand)
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NLA AU, Rep. 103
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.1 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.1.5 Justiz
1518-1760
Bestandsgeschichte: VORWORT
Kanzleigericht (bzw. Hofkanzlei)
Für diesen Bestand ist die Bezeichnung "Kanzleigericht" gewählt worden, um den Archivbenutzer darauf hinzuweisen, daß der Bestand nur Akten der Kanzlei als Gerichtsbehörde (nicht als Verwaltungsbehörde) enthält. Die offizielle Behördenbezeichnung lautete "Kanzlei" oder "Hofkanzlei", wenn gelegentlich in Gerichtsakten auch die Benennung "Kanzleigericht" vorkommt.
Die Kanzlei war bis zur Gründung des Geheimen Rates im Jahre 1720 nicht nur die oberste Verwaltungsbehörde, sondern bis zum Jahre 1593 auch das oberste Gericht des Landes in Zivil- und Kriminalsachen. 1593 trat neben die Kanzlei das Hofgericht als zweites Obergericht des Landes, seit 1611 auch für Kriminalfälle zuständig. Die Kanzlei (Hofkanzlei) war in Zivilstreitighkeiten Appellationsinstanz für die Esenser Kanzlei und alle Untergerichte. Adel und gräfliche Bediente unterstanden ihr in erster Instanz. Kriminalfälle wurden nicht von der Esenser Kanzlei und den Untergerichten, sondern allein von der Kanzlei abgeurteilt, sofern nicht "remissoriales" (siehe Rep. 102) an das Hofgericht verlangt wurden. Zu Beginn der (ersten) preußischen Herrschaft übernahm die Regierung die gerichtlichen Befugnisse der Kanzlei.
Der wohl ehedem zu Rep. 4 (Altes fürstliches Archiv) gehörige, stark dezimierte Bestand enthält Akten von Prozessen und Appellationen, die vor der Kanzlei (Hofkanzlei) verhandelt wurden. Akten der Amts- und Landgerichte sowie der Esenser Kanzlei sind von der Hofkanzlei gelegentlich als Vorakten herangezogen worden. Der Bestand umfaßt die Zeit des 16. - 18. Jahrhunderts bis zum Beginn der preußischen Herrschaft (1744). Als Ergänzung des Bestandes sind die in Rep. 4 Abt. IV und Abt. V enthaltenen Justizsachen, sowie die in Rep. 4 Abt. II w und Rep. 241 (Msc. A 140) befindlichen Protokolle der Hofkanzlei heranzuziehen. Vgl. auch Rep. 102 (Hofgericht) und
Bestandsgeschichte: REp. 101 (Reichskammergericht).
Aurich, den 19.12.1953
König
Staatsarchivrat
Nachtrag:
Im September / Oktober 2009 wurde das maschinenschriftliche Findbuch durch Herrn Freerk Steinbömer in AIDA übertragen.
Aurich im Oktober 2009
Dr. Michael
Bestandsgeschichte: Hermann
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Kanzleigericht (bzw. Hofkanzlei)
Für diesen Bestand ist die Bezeichnung "Kanzleigericht" gewählt worden, um den Archivbenutzer darauf hinzuweisen, daß der Bestand nur Akten der Kanzlei als Gerichtsbehörde (nicht als Verwaltungsbehörde) enthält. Die offizielle Behördenbezeichnung lautete "Kanzlei" oder "Hofkanzlei", wenn gelegentlich in Gerichtsakten auch die Benennung "Kanzleigericht" vorkommt.
Die Kanzlei war bis zur Gründung des Geheimen Rates im Jahre 1720 nicht nur die oberste Verwaltungsbehörde, sondern bis zum Jahre 1593 auch das oberste Gericht des Landes in Zivil- und Kriminalsachen. 1593 trat neben die Kanzlei das Hofgericht als zweites Obergericht des Landes, seit 1611 auch für Kriminalfälle zuständig. Die Kanzlei (Hofkanzlei) war in Zivilstreitighkeiten Appellationsinstanz für die Esenser Kanzlei und alle Untergerichte. Adel und gräfliche Bediente unterstanden ihr in erster Instanz. Kriminalfälle wurden nicht von der Esenser Kanzlei und den Untergerichten, sondern allein von der Kanzlei abgeurteilt, sofern nicht "remissoriales" (siehe Rep. 102) an das Hofgericht verlangt wurden. Zu Beginn der (ersten) preußischen Herrschaft übernahm die Regierung die gerichtlichen Befugnisse der Kanzlei.
Der wohl ehedem zu Rep. 4 (Altes fürstliches Archiv) gehörige, stark dezimierte Bestand enthält Akten von Prozessen und Appellationen, die vor der Kanzlei (Hofkanzlei) verhandelt wurden. Akten der Amts- und Landgerichte sowie der Esenser Kanzlei sind von der Hofkanzlei gelegentlich als Vorakten herangezogen worden. Der Bestand umfaßt die Zeit des 16. - 18. Jahrhunderts bis zum Beginn der preußischen Herrschaft (1744). Als Ergänzung des Bestandes sind die in Rep. 4 Abt. IV und Abt. V enthaltenen Justizsachen, sowie die in Rep. 4 Abt. II w und Rep. 241 (Msc. A 140) befindlichen Protokolle der Hofkanzlei heranzuziehen. Vgl. auch Rep. 102 (Hofgericht) und
Bestandsgeschichte: REp. 101 (Reichskammergericht).
Aurich, den 19.12.1953
König
Staatsarchivrat
Nachtrag:
Im September / Oktober 2009 wurde das maschinenschriftliche Findbuch durch Herrn Freerk Steinbömer in AIDA übertragen.
Aurich im Oktober 2009
Dr. Michael
Bestandsgeschichte: Hermann
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:33 MESZ