Die Stadtgemeinde Duisburg kauft von dem Kreisgerichtsbürodiätar Heinrich Johann Brans dessen Hausbesitzung (Grundparzellen und Gebäude) in Oederich. Der Verkäufer behält den Naturalbesitz und die Nutzungen bis 8 Tage nach Michaelis (29.9.). Außerdem bleibt bei diesem Verkauf das Anrecht (Servitut) am zugehörigen Hude (Viehweide) Abfindungs-Terrain vom Duisburger Wald angeschlossen. Notar: Justizrat Theodor Haarmann. Zeugen: der Kanzleigehilfe Franz Schmitz und Wilhelm Ringeler. Beglaubigte Ausfertigung. Hierzu: 1) Am 8.10.1865 quittieren die beiden Testamentsvollstrecker des inzwischen verstorbenen Heinrich Brans, der Kanzleigehilfe Wilhelm Ringeler und der Privatsekretär Eduard Bosser, von dem Rechtsanwalt und Notar Justizrat Theodor Haarmann und den beiden Zeugen, Büroassistent Louis Husemeyer und Kanzleigehilfe Franz Schmitz, den Empfang des Kaufschillings. Die Testamentseröffnung war am 30.6.1865. 2) Benachrichtigung des Grundbuchamts über die Eintragung der Protestation der Stadtgemeinde Duisburg. 3) Grundbuchauszug (Anschr. der Hypothekenstelle) über den Haushof im Oederich und Acker im Kleine Sand: Genannte Vorbesitzer: Witwe Johann Brans, Elisabeth geb. Rosendahl (Großmutter des Heinrich Johann Brans). Genannte Belastungen: 1. Naturalzehnt der Erben Wintgens abgetreten 1852/53 an die Rentenbank. 2. Hunderechte im Duisburger Wald sind abgefunden, 1865. 3. Darlehen für die Witwe Johann Murmann, Margarethe geb. Großeicken, 1847. 4. Rückständige Kosten aus der Johann Brausscher Hypothekensache für die Kreisgerichtssalarienkasse, 1849. 5. Darlehen für den Rentner Friedrich Wilhelm Herz, Duisburg; übergegangen an Witwe C. Th. Schramm, Friederike geb. Tenberg, 1856; am 22.6.1858 dem Kaufmann Wilhelm Müller, Kettwig, cediert; am 14.10.1858 dem Kreisgerichtssekretär Ludwig Hintz, Duisburg. 6. Sicherungshypothek für ein Kapital des Gerhard Brans an den Kaufmann August Nieten, 1852