Kurfürst Philipp von der Pfalz und Bischof Philipp zu Speyer schließen einen Vertrag, nachdem es zwischen ihnen wegen Schatzung, Hilfsgeldern und anderer Aufsetzungen außerhalb der üblichen, jährlichen Bede im Amt Landeck zu Streitigkeiten gekommen war. Durch ihre Räte haben sie sich geeinigt: Obwohl das Amt ungeteilt beiden zur Gemeinschaft gehört und einzig wegen der Fron vor Zeiten eine freiwillige Teilung (mutscharung) geschehen ist, hat jeder für sich das ungehinderte Recht, wenn er andere Leute seiner Landschaft besteuert, die Einwohner in Landeck zu besteuern, die ihm mit Fron und von Haus aus zugeordnet sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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