Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Die mehrfach genannten (Urkunden 513 und 514) päpstlichen Richter befehlen den Pfarrern in Borcholte, Borgentrike und Dreyereborch abermals, den Abt von Helmershausen peremptorisch auf den 16. oder 17. Juni d. J. vorzuladen.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Die mehrfach genannten (Urkunden 513 und 514) päpstlichen Richter befehlen den Pfarrern in Borcholte, Borgentrike und Dreyereborch abermals, den Abt von Helmershausen peremptorisch auf den 16. oder 17. Juni d. J. vorzuladen.