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Die mehrfach genannten (Urkunden 513 und 514) päpstlichen Richter befehlen den Pfarrern in Borcholte, Borgentrike und Dreyereborch abermals, den Abt von Helmershausen peremptorisch auf den 16. oder 17. Juni d. J. vorzuladen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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