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Das von Michel Rühls hinterlassener Witwe zu Untermünkheim anfänglich gegen Georg Küstner, Beisitzer zu Hall, nachgehend an Georg Rühls daselbst Sohn, Ludwig Gottfried verkauftes Gut samt aller Zugehör, der deshalb zwischen beiden Parteien entstandene Streit und wie solches Rühle einesteils ex capite der Freinds- (?), anderenteils der Marklosung behaupten wollen und endlich Küstner zugesprochen worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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