Auszug aus einem in Onolzbach am 9. März 1540 geschlossenen Vertrags zwischen denen von Ehenheim und Leonrod (Kläger) und Casimir von Seckendorff-Aberdar zu Kreßberg (Beklagten) wegen Entleibung des Kunz von Ehenheim, Irrungen, Gerichtsbarkeit, Wildbanns und Umgelds.

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Staatsarchiv Nürnberg