Eberhard Friedrich von Neipperg, Herr zu Schwaigern, Neipperg, Klingenberg und Adelshofen, Ganerbherr zu Bönnigheim, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister, Obrist über ein Regiment zu Fuß und Gouverneur der Festung Philippsburg, und seine Ehefrau Dorothea Greckin von Kochendorf, bekunden, dass sie ihr kürzlich von Anton von Barthels (auch Barthelt) gekauftes, der unmittelbaren Reichsritterschaft im Kraichgau einverleibtes adliges Gut Babstadt samt adliger Wohnung und zugehörigen Gebäuden, dem dabei gelegenen Dorf, allen "einschichtigen" Gütern, Holzmarken, Wunn und Weide, Fischwassern, Wegen und Stegen, Äckern, Wiesen, Weinbergen und Angern, Grund und Boden sowie Regalien, hohen und niederen Herrlichkeiten, forstlicher Obrigkeit, Jagdrechten, dazu allen anderen Freiheiten, Rechten, Gerechtigkeiten und Nutzbarkeiten, Gebot und Verbot, Freveln und Bußen, Leuten und sonstigen Zugehörungen, insbesondere dem gültbaren Rappenauer Hof und dem neu angelegten, sog. Martens- oder Lehnhof samt allen Rechten und einem Drittel an der Neckarfähre bei Wimpfen, so, wie dieses nacheinander der verstorbene Obristleutnant [Sebastian] von Möschlitz, die von Cronegg, Ferdinand von Degenfeld, die Raugräfin Luise und schließlich Anton von Barthels innehatten, um 20.000 Gulden Frankfurter Währung (den Gulden zu 60 Kreuzer, den Kreuzer zu 4 Heller) an Adolf von Kimming, schleswig-holsteinischen Major und Kommandanten über das zum Reichskontingent verordnete schleswig-holsteinische Kavallerieregiment, verkauft haben. Eberhard Friedrich von Neipperg quittiert über die durch die Brüder de Neufvilles namens des Käufers ausbezahlte Kaufsumme und leistet Währschaft. Weil Babstadt den Verkäufern nur kurz gehörte, hat eine förmliche Besitzergreifung ihrerseits nicht stattgefunden. Dem Käufer werden alle zu dem Gut gehörigen Urkunden und Dokumente übergeben.