Karl [IV.], römischer Kaiser, usw. überträgt dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg von seiner und des Reiches wegen anstatt der Landvogtei im Elsaß, die dieser bisher mit einem Nutzen von 6526 fl Einkünften innegehabt hat, die Reichslandvogtei in Oberschwaben mit allen Stücken, Artikeln und Bünden, dem Nutzen an des Reiches Städten, Klöstern, Dörfern und Leuten, allen Würden, Ehren, Rechten und andern Zugehörungen, mit dem Recht, die Kaiser und Reich angehörenden Amtleute zu setzen und zu entsetzen und weiteren Gnaden und Rechten. Auch soll der Ernannte soviel an Getreide zur Besoldung empfangen, wie er als Landvogt im Elsass bezogen hatte, ferner an Geld, die Jahrsteuer aus den Reichsstädten Oberschwabens, alle gewöhnliche Gülten von Klöstern, Ämtern, Dörfern und anderen Nutzen des Reichs, in der Landvogtei und - soviel zur Ergänzung der Summe von 6526 fl nötig ist - Anteil an den 1900 lb h Reichssteuer der Stadt Nürnberg und an den Reichssteuern der Reichsstädte der Landvogtei in Niederschwaben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner