Kaiser Rudolf II. bestimmt auf Bitten des derzeitigen Bürgermeisters und der Ratmannen von Guben Nicoll Appel, Georg Priester, Melcher Tilke, Christoff Richter, Johann Hene der Rechte Doktor, Wymar Genaspen, Alexander Franckh, Johann Huttenus, Georg Straupitz, Michael Habern, Thobias Scheidt und Andreas Cunrath, die 30.000 Taler von mehreren Gläubigern auf ihre eigene Person aufgenommen haben, um die zum Nutzen der Stadt erkauften Güter des "oden" Jungfrauenklosters zu bezahlen, daß die Stadt, in deren Interesse der Kauf erfolgt sei, insgesamt für diese Summe haftet. Für den Fall, daß diese sich weigert, erhalten die erwähnten Ratspersonen, bzw. ihre Erben das Recht, die Güter als Pfand zu betrachten. Datum: Geben auf unserm khüniglichen schlosz Prag den aindlfften Marty anno etc. im sechtzehenhundert und vierden.