Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt seine Einwilligung, dass das Stift Odenheim von der dortigen Hofstätte an einen anderen Ort transferiert wird, wozu auch schon die päpstliche und königliche Zustimmung erlangt wurde. Dabei verzichtet der Kurfürst auf seine bisherigen Gerechtigkeiten und Dienstbarkeiten in Form von Atz, Lager und anderen Diensten, nachdem er sich diesbezüglich mit Veltin Lestig, dem Propst des Stifts, dem Dekan und Kapitel daselbst gütlich geeinigt hat. Der Kurfürst verspricht, gemäß seiner Übereinkunft mit dem Bischof von Speyer, die Translation des Stifts zu schützen, schirmen und handhaben.