Hans Heer (Höer, Höwher), B. zu Kirchheim, wegen frevlerischer Reden und Handlungen in der Kirchheimer Bürgerstube gef., jedoch auf Bitten seiner Junker und anderer Freunde freigel., schwört U.; bei Bruch des Versprechens soll eine Strafe von 300 fl als Abtrag verfallen sein. Zur Sicherheit setzt er zwei Bürgen. Bürgen: Lenhart Höcher (Höwer), sein Bruder, und Michel Hüwtlin (Hüwtlich), sein Vetter, beide B. zu Kirchheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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