Rudolf, regierender Herr und Prälat des Gotteshauses Beuron, sowie Dekan und Kapitel daselbst wollen im Dorf Bärenthal eine Kirche bauen und den Gottesdienst daselbst verbessern. Solcher ist schon den Winter hindurch gegen einen jährlichen Zins von 15 fl von einem durch Wohltäter zusammengebrachten Kapital von 300 fl nebst 1 Malter und 4 Vierteln Hafer Mühlheimer Meß gehalten worden. Die ledige Rosina Braun, Bürgerin aus dem Bäratal, hat schon seit Jahren um vermehrten Gottesdienst im Sommer gebeten und an barem Geld 400 fl und mit einem Kapitalbrief noch 1.200 fl dem Gotteshaus Beuron übergeben. Die von Beuron schließen mit ihr folgenden Vertrag: 1. Die von Beuron verpflichten sich, an Sonn- und Feiertagen - die 4 Hauptfeste Ostern, Pfingsten, Maria Himmelfahrt und Weihnachten ausgenommen - den Gottesdienst in der Filiale Bärenthal durch einen ihrer Priester halten zu lassen. Von Kreuzauffindung bis Kreuzerhöhung soll freitags in Bärenthal eine heilige Messe gehalten werden. Einer von ihren Priestern soll unentgeltlich mit den Bärenthalern nach Kolbingen "mit Kreuz gehen". 2. Die von Bärenthal sollen an den 4 Hauptfesten in ihre Mutterkirche Beuron kommen. 3. Jährlich in der Fronleichnamswoche ist an 3 Werktagen eine heilige Messe in Bärenthal: die 1. für die Brauniche, die 2. für die Öxlische Freundschaft für die Lebenden und Verstorbenen; die 3. nach Intention der Rosina Braun. 4. Die von Beuron wollen in Bärenthal einen Tabernakel für das Allerheiligste errichten und ein Licht davor brennen lassen, auch einen Taufstein zur Taufe der Kinder errichten lassen. Es werden 2 gleichlautende Urkunden ausgefertigt Unterschriften: Petschaft und Unterschrift: 1) Prälat Rudolf; 2) Augustinus Grueber, Dekan; 3) Johannes Christoph Oechsle, Lic. theol., Dekan des Landkapitels Stockach und Pfarrer in Hindelwangen; 4) Rosina Braun Vermerke: im Anschluß: 1763 Dezember 23. Konstanz Der Vicarius in spiritualibus generalis des Bischofs Franz Konrad von Rodt von Konstanz, Kardinalpriesters von S. Maria del Popolo, bestätigt den zwischen Beuron und der Rosina Braun von Bärenthal geschlossenen Vertrag; Unterschrift: v(idi)t F. B. de Deuring; Ausfertigung, - die Bestätigung des Generalvikars lateinisch - Papierlibell, 4 Blatt Beilage: 1760 Januar 11, Beuron Revers des Gotteshauses Beuron. Der Empfang des Geldes wird quittiert. Die von Beuron verpflichten sich: 1. Rosina Braun erhält jährlich an Martini, ab 1759, auf Lebenszeit 50 fl ausgehändigt. 2. Falls sie von einer Feuersbrunst oder anderem Unglück betroffen wird oder nicht mehr in Bärenthal wohnen will, um ihr Seelenheil bequemer abzuwarten, wird ihr Herberge in der Beschließerei derer zu Beuron zugesagt mit Verköstigung, wie sie die Beschließerin erhält, gegen ein jährliches Kostgeld von 50 fl ohne Trunk. Als Trunk zu jedem Essen erhält sie 1 Schoppen Herrenwein gegen jährlich 18 fl. Wenn Rosina Braun sich auswärts aufhält, werden keine Kost- und Trinkgebühren gerechnet. 3. Das Gotteshaus verpflichtet sich, ihr mit Rat und Tat zu helfen. Sie kann unentgeltlich ihre Früchte auf der Schütte zu Beuron lagern. Das Gotteshaus kommt für Aufwand bei Erkrankung auf. Es werden 2 Urkunden ausgefertigt. 4 Petschaft und Unterschriften wie in der Vertragsurkunde