Hans Motzer, seßhaft zu Breitenholz, zu Tübingen gef., weil er mit Hans Steiger, einem Anhänger Hz. Ulrichs von Württemberg, in 'Weil' (Weiler, Kr Tübingen?) und Bühl (Stadt Tübingen) geredet und verhandelt hatte, jedoch auf seine und seiner Freunde und Gönner Bitten und auf Befehl des Statthalters und Regenten in Stuttgart vom Ober- und Untervogt gegen eine Geldstrafe und Bezahlung seiner Atzung freigel., schwört U. Er stellt zwei Bürgen, die sich an seiner Stelle verantworten müssen, falls er die Verschreibung bricht und nicht aufzugreifen sein sollte. - Bürgen: Seine Brüder Jörg und Bartlin Motzer, beide zu Breitenholz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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