Kuon von Killingen (Kuellingen) beurkundet, dass er seine Güter zu Röhlingen an Kunz (Chuontz) von Itzlingen (Vetzlingen) um 600 Gulden gegen das Recht der Wiedereinlösung verkauft habe, welches Recht er jetzt an Ellwangen um 300 Gulden bzw. ein Leibgeding von 60 Gulden abgetreten habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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