Irrungen zwischen den Gebrüdern, Herrn Jost [II.] und Herrn Wolfgang [II.], beide Grafen und Herren zu Barby und Mühlingen, wegen des letzteren dem ersteren abgeschlagenen Konsenses über 12000 Taler, so dieser auf das Gut Zeitz [w. Schönebeck] aufnehmen wollen

Show full title
Sächsisches Staatsarchiv
Data provider's object view
Loading...