Lambert von Stuterslo und sein Sohn Herburd, Bürger von Münster, machen für sich und ihre Erben bekannt, daß der Streit zwischen ihnen und dem Abt von Werden wegen dreier Mansen im Kirchspiel Roxel (Rokeslore) in der Bauerschaft Albachten (Ayl-), nämlich dem Mansus Bruinshus (Bruynhus) ton Jucweghe, Strobandeshus und Felthus (V-) samt Zubehör auf folgende Weise von den Pastören Hermann zu Lünen und Bernhard von Selm (Seelhem) geschlichtet worden ist. Lambert und Herburd sollen danach die Höfe mit Äckern Wiesen, Weiden und Büschen nach Lehnsrecht erhalten; sie werden dem Abt deswegen den Lehnseid leisten. Sie werden jährlich am 11. November dem Abt bzw. dessen Nachfolgern fünf Schilling zahlen. Die Aussteller verzichten auf alle nach geistlichem oder weltlichen Recht möglichen Hilfsmittel gegen diesen Vertrag. - Es siegeln die Aussteller und der Rat der Stadt Münster. - Datum ... ipso beati Gertrudis.