Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Konrad von Helmstatt zum Diener aufgenommen hat. Konrad soll auf Aufforderung in allen Geschäften des Pfalzgrafen gegen jedermann aufwarten und dienen, wofür er Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst geschworen hat. Reisigen Schaden im Krieg oder anderen Geschäften will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid über Schadensersatz dem fürstlichen Hofmeister, Marschall und dem Hauptmann, unter dem Konrad seinen Schaden erlitten hat, anheimgestellt werden. Der Pfalzgraf will ihm solange jährlich zu Martini [11.11.] 20 Gulden und 12 Malter Korn aus seinen Kasten reichen, bis er Konrad mit einem gleichwertigen Lehen versehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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