Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz erlässt eine Ordnung über die Prozessionen und Bittgänge zu Heidelberg, an die sich Hofgesinde, Studenten und Bürger unter Androhung einer merklichen Pön zu halten haben. Einer Prozession vorangehen soll ein Bürgermeister, der den Weg bahnt, es folgen Ordensleute der Franziskaner und Augustiner mit ihren Kreuzen, zwei Fahnen und der "mietling" mit dem Weihwasser, darauf die Schüler, zwei Fahnen, die Vikare und Kanoniker, die Gesamtheit der Fahnen und Zunftkerzen, sodann die mit Ornat und Schellen versehenen Knaben, die Spielleute sowie der jüngste, mit Rosenblättern und wohlriechenden Kräutern versehene Ratsherr. Es folgt das Allerheiligste, dahinter der Fürst mit seinem Gefolge, wobei je zwei Knechte des Vogts und Marschalls neben dem fürstlichen Türhüter darauf achten sollen, dass sich keine reisigen Knechte unter die Prälaten, Grafen, Herren, Ritter und Edelleute mischen. Nach dem Gefolge marschieren der Pedell und Rektor der Universität mitsamt den Doktoren, Edelleuten, Lizenziaten, Magistern und ihren Genossen, worauf sich das Kanzleipersonal der Protonotare, Sekretäre, Kanzleischreiber mit anderen Gelehrten und Schreibern anschließt. Die Studenten sollen sich nicht unter die Letztgenannten mischen, sondern haben sodann unter Begleitung von Stadtknechten zu prozessieren, wobei kein "reisiger oder leye" bei ihnen mitgehen soll. Nach den Studenten folgen die Ratsleute, sodann die redlichsten Inhaber der Hof- und Stadtämter, weiter die redlichsten Personen vom Hofgesinde und der Bürgerschaft, den Schluss bildet die Handwerkerschaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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