König Karl IV. bekundet, dass das Haus an der Ecke zu Sinsheim, das man die Burg nennt, Engelhard von Hirschhorn und dessen Sohn Engelhard und beider Erben zu eigen gehören soll, da Engelhard dieses Haus auf seine eigenen Kosten erbaut hat; das Haus soll denen von Hirschhorn auch verbleiben, wenn die ihnen verpfändete Stadt wieder ausgelöst wird.