Stepphan Knüppel und Peter Müller, beide Bürger zu Miltenberg, Melchior Bartte und Ulrich Tzymerman, beide Bürger zu Klingenberg, heiml. Schöffen etc., erklären, es habe ihnen der Junker Johann von Hulschede, der kaiserl. Kammer der Stadt und Freigrafschaft zu Dortmund Freigraf, geschrieben, daß ihm geklagt worden sei, Danzel, der Jude zu Klingenbergk habe sich unterstanden, einen Wissenden zu erhängen und zu erklären, er sei zu diesen Sachen geweiht. Der Freigraf forderte sie bei ihren Eiden auf, ihm zum Zweck des Gerichtes eine "Kundschaft" hierüber zu geben. Sie tun das wie folgt: Zwischen Peter Müller dem oben genannten, und Daniel dem Juden, zu Klingenberg seßhaft, bestand Zwietracht. Peter Müller brachte den Streit an die Freischöffen und erschien dreimal zu den festgesetzten Tagen, Daniel aber erschien nicht. Aus dem Verhör können nun die oben Genannten berichten: Peter Müller stand einmal zu Klingenberg an seiner Arbeit, da kam Daniel der Jude zu ihm und sie stritten mit einander wegen eines Hauses zu Miltenberg. Da sprach Danyel zu Peter Müller, er wolle ihm einen Strang kaufen und ihm daran hängen lassen. Peter Müller antwortete er sei doch "nicht gut" dazu. Daniel sagte, er sei gut dazu. Das wiederholte er dreimal. Soweit die Kundschaft über das Verhör. Dazu berichtete Melchior Barte der Freischöffe, Danyel der Jude sei vor ungefähr 14 Jahren von Junker Contz Geyllingen, derzeitigen Amtmann zu Klingenberg gefangen und in den Turm zu Klingenberg gelegt um eben solcher Worte willen. Daniel hatte damals gesagt, er sei Freischöffe und getraue sich, seinen eigenen Schwager Gumpprecht zu erhängen. Da sei er und Hans Pfiffenmecher als Freischöffen vom Junker zu Daniel geschickt worden, ihn darüber zu verhören, ob er wissend sei. Er aber habe es geleugnet. Die für Peter Müller und Daniel bestimmten Gerichtstermine habe Müller zu seinen Unkosten besucht, Daniel nicht. Weiter habe Graf Wylhelm Burggraf zu Wertheim und Miltenberg die Streitsache aufgegriffen, weil Peter im Amt Miltenberg seßhaft ist. Peter erklärt, sich dem Schiedsspruch des Grafen zu unterwerfen.