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Der Schultheiß Heinrich Plicklin zu Ebingen setzt als Gemeiner wegen Streitigkeiten zwischen Amtmann, Richter und gemeinen Maiern der Dörfer Benzingen (Bentzingen) und Frohnstetten (Fronstetten) eine Tagsatzung fest auf den 26. Oktober (Mittwoch vor Simon und Juda). Als Schiedsleute werden benannt: Franz Heberling und Peter Herter für Benzingen, Bürger zu Veringen, und Konrad Rempp von Winterlingen und Cuonlin Ruoff von Straßberg (Strasberg) für Frohnstetten. Von jeder Partei sollen Kundschafter das Schiedsgericht unterrichten, worauf das Gericht die Streitigkeiten beilegt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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