Petition des Vereins Sächsischer Gemeindebeamter um die Aufhebung der im § 46 der Revidierten Städteordnung und § 27 der Revidierten Landgemeindeordnung enthaltenen Bestimmung, die die besoldeten Gemeindebeamten von der Wählbarkeit in die Stadt- und Gemeindevertretungen ausschließen