Propst Albrecht von Ellwangen erlaubt dem Albrecht von Haldermannstetten (Haldermanßtetten), von den 1.500 Gulden Hauptguts, die er ihm schuldet, sich 500 Gulden auszahlen zu lassen und verwandelt den Rest in ein Leibgeding von 50 Gulden, ablösbar mit 1.000 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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