Verschreibung Friedrichs Herrns zu Heydeck, vermöge welcher er sich unter Verbürgung seines Schlosses Dollnstein und Leistung der Geiselschaft mit seiner eigenen Person verbindet, dass sein Bruder Johann, Dompropst zu Bamberg, im Fall solcher zum Bistum Eichstett gelangen würde, den beiden Gebrüdern Herrn Johann und Herrn Friedrich, Burggrafen zu Nürnberg, dann dem Röm. König, einen besondern neuen versiegelten Brief über die bereits geschehene Verschreibung binnen drei Monaten geben und ausstellen solle.

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Staatsarchiv Nürnberg
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