Die Bäckermeister Johann Georg Kreuzer (1801) und Johann Carl (1802) verpflichten sich gegenüber dem Stadtalmosenamt, die ihnen übertragenen Brotlieferungen für das Wochenalmosen und für die Lorenzer Armenschule vertragsgerecht auszuführen und stellen dafür eine Kaution in Höhe von jeweils 200 fl.