Rudolf von Artzeit und Irmel, seine eheliche Wirtin, zu Sachsenhausen bekennen, dass sie vom Kloster Bronnbach benannte Äcker zu Sachsenhausen gegen einen jährlichen Zins von 1 Malter Korn auf Lebenszeit gepachtet haben und dass sie für den Fall ihres Todes dem gen. Kloster 6 Morgen Acker daselbst vermachen.