Kläger: David und Henning Heldt sowie ihre Schwester Cäcilia Bevers, Clara Weber und Katharina Petersen, Witwe des Lütke Petersen in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Lt. Wolfgang Meurer, namens der Ortrude Meurer, Witwe des Oberalten Hieronymus Meurer, und Garleff Langenbeck, Ratsherr, namens der Anna Heldt, Witwe des Johann Heldt, sowie Johann von Lengerke, Bevollmächtigtigter des Martin von Langerke, sämtlich als Gläubiger und teilweise als curatores bonorum des Detlef Heldt, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis (nullitatis); Ablehnung der Revision und Desertwerden der Appellation vor dem Obergericht wegen Fristversäumnis in einem Prozess der Kläger, die als Kinder des verstorbenen Joachim Heldt, Kaufmann und Bürger zu Hamburg, unter der Vormundschaft des Detlef Heldt gestanden hatte, gegen die Beklagten wegen einer Forderung von 91867 Mark aus der Vormundschaftsverwaltung, wegen der Priorität dieser Forderung vor den Ansprüchen der anderen Gläubiger und wegen Herausgabe einer Vormundschafts-Abrechung

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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