König Ruprecht bestätigt, daß seine Räte in dem Streit zwischen Hartmann Ulner von Dieburg und seinem Schwager Graf Johann (I.) von Wertheim d. Ä. wegen der Ansprüchen Ulners aus einer Schädigung, die Graf Johann seinen Vater zugefügt, zu Heidelberg entschieden haben, daß Graf Johann dem Ulner, seinen Geschwistern und ihren Erben 25 fl. jährl. Gült zu Martini bezahlen soll. Johann soll ihnen darüber eine Urkunde ausstellen. Hartmann Ulner und seine Erben sollen dafür Graf Johanns Burgmannnen zu Breuberg sein. Graf Johann kann die Gült jederzeit mit 200 fl. lösen. Tut er das, so sollen die Ulner dem Grafen 20 fl. auf ihren Gütern verschreiben und für diese seine Bürgmannen machen.