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Leonardus Abt des Klosters Abdinckhoff binnen Paderborn belehnt den Viet Hillebrand Wiedenbrück, Bevollmächtigten der Gebrüder Wiedenbrück, namentlich des Pfalzgrafen Bernhard, Fürstl. Münsterschen Geh. Rats. des Wilhelm Dietrich, Kanoniker zu St. Peter extra muros zu Mainz, des Viet selbst und des Philipp, mit 8 Huben Land, 8 Kotstätten und 1 Schaftrift innerhalb und ausserhalb des Dorfes Halle in der Herrschaft Hombergh zu Erbmannlehen, ferner mit dem Zehnten, Zehntscheuer und 2 Huben land zu Dodenhusen, samt 3 Huben zu Halle zu Erblehen und Pachtgut, desgleichen mit dem Krug, und der Schmidtswiese zu Halle, wie dies vorher die von Halle und Christoph Dietrich Bock von Northolze besessen und dann weiland Bernhard Wiedenbrück. Corveyscher Kanzler, zu Lehen erhalten hat. Zeugen waren Christian Luntz, Kämmerer, und Liborius Nenters, Bürger zu Paderborn. Abt Leonardus hat unterschrieben. Das grosse Abtsiegel hängt an. Or. Pgt.

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