Die Bevollmächtigten König Friedrichs III. von Dänemark, Herzog Friedrichs von Holstein-Gottorf und Graf Anton Günthers von Oldenburg einerseits sowie der Herzöge August (der Jüngere) von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel), Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg (Celle und Grubenhagen) und Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg (Calenberg) andererseits schließen einen Vertrag über die Regelung des künftigen Lehnsverhältnisses für das Stad- und Butjadinger Land und über die Abfindung der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg als Lehnshern Graf Anton Günthers im Falle seines Ablebens ohne legitimen Erben. Es untersiegel und unterschreiben Kay Ahlefeldt, Friedrich von Cramm (van Kram), Wolff Blome, Matthias Wolzogen zu Mißingdorff, Dietrich Reinkingk, Johann Lüning, Johann Adolf Kielmann, Anton Günther von Velstein, Friedrich Schenck von Winterstedt (Wintterstätt), Christian von Hatten, Henrich Langenbek und Paul Jochim von Bülow. 1653 März 19 (sonnabents den 19. Martii), Hamburg
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Die Bevollmächtigten König Friedrichs III. von Dänemark, Herzog Friedrichs von Holstein-Gottorf und Graf Anton Günthers von Oldenburg einerseits sowie der Herzöge August (der Jüngere) von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel), Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg (Celle und Grubenhagen) und Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg (Calenberg) andererseits schließen einen Vertrag über die Regelung des künftigen Lehnsverhältnisses für das Stad- und Butjadinger Land und über die Abfindung der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg als Lehnshern Graf Anton Günthers im Falle seines Ablebens ohne legitimen Erben. Es untersiegel und unterschreiben Kay Ahlefeldt, Friedrich von Cramm (van Kram), Wolff Blome, Matthias Wolzogen zu Mißingdorff, Dietrich Reinkingk, Johann Lüning, Johann Adolf Kielmann, Anton Günther von Velstein, Friedrich Schenck von Winterstedt (Wintterstätt), Christian von Hatten, Henrich Langenbek und Paul Jochim von Bülow. 1653 März 19 (sonnabents den 19. Martii), Hamburg
NLA OL, Best. 20, Urk Nr. 889
Best. 20 Landesachen
NLA OL, Best. 20 Grafschaft Oldenburg
Grafschaft Oldenburg >> 1 Urkunden >> 1.1 Grafschaft Oldenburg
- 19.03.1653
Enthält: Ausfertigung, dt., Papier, 34 x 21 cm, Konvolut, 12 Bll. - Siegel: ja, Anzahl 14 (aufgedrückte rote Wachssiegel, oval und achteckig, an gemeinsamen roten und gelben Bändern; teilweise unkenntlich und Fragmente oder zwei Siegel ohne begleitende Unterschriften nur Haltepunkte), 1,5 cm,1 cm, 1,5 cm, 1 cm, 1 cm, 1 cm, 1,5 cm, 1,5 cm1 cm, 1,5 cm, 0,5 cm, 1 cm, 1 und 1 cm; Unterschriften. - Regest beiliegend. - Abschrift und Regest: Slg 80 Best. 296 Nr. 2-12 S. 533-555. - Vgl. Best. 20 Urk Nr. 890-893, 897.
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:09 MESZ