Klage (vor dem Stadtrichter) des Kordt Nottelman in Leer, später dessen Witwe gegen den Pfennigmeister Johan Schotteler. In den Jahren 1571 und 1572 hat der Beklagte den Kläger beauftragt, das zur Bezahlung der Türkensteuer nötige Geld bei Kaufleuten und Bankiers zu besorgen. Kläger verlangt Ersatz seiner Unkosten; er gibt eine Aufstellung über die aufgenommenen Gelder.