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Urkunde Nr. 192 - Rentkauf
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Vor Bürgermeistern, Schöffen und Rat der Stadt Borken verkaufen Winne Buck (Wyne) und seine Ehefrau Margarete den Provisoren der Domvikarien zu Münster, Steffen Tutell und Bernd Kakesbeck, eine jährliche an St. Martin (11.11.) zu leistende Rente von 14 Goldgulden für 280 Gulden. Die Zahlung soll aus dem Gut Rickerdinck im Kirchspiel Weseke "an den Brincke" und aus der vor Bocholt (Boicholdt) zwischen Ubings und Lodewigs Weide gelegenen Weges Weide, sowie aus ihren drei Häusern in Borken erfolgen. Aussteller und Bürgen schwören Währschaft und setzen ihren Besitz als Pfand ein. Es wird ein Widerkaufsrecht zu 280 Gulden vereinbart. Die Aussteller kündigen das Stadtsiegel an.
Original Pergament Niederdeutsch, 1 Siegel ab.
Archivale
Bürgen/Zeugen: Bürgen: Herman Winne (Hermen Wyne); Roloff Ribbekamp
Rückvermerke: D. Her. Iserman [reg. ...]; ad predium Reüerdinck; It. xiiii fl. aur. renten cum wynardo Buck in Borkenin termino Martini quorum x ad tritires?, i ad Geleg.?, tres ad festivales panes (16. Jh.), 2 Ablösevermerke (17. Jh.)
[DIG]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.