Das Erzstift Mainz, der Abt von Schöntal und die wernauischen (Werdnawischen) Erben bekunden: Nach dem Tode des Johann Gottfried von Aschhausen, des letzten seines Geschlechts, hatte das Erzstift Mainz das Schloss Aschhausen als Lehen eingezogen, zu dessen Zubehör auch der 160 Morgen 20 Ruten große Wald "Platten" mit hoher und niedriger Jagd und mit einer jährlichen Gült von je 10 Malter Haber und Dinkel aus dem Schloss Aschhausen gehörte; dieser Wald samt Jagd und Früchten war - obwohl Mainzer Lehen - 1605 von den Brüdern Johann Gottfried und Philipp Heinrich von Aschhausen als Eigentum an Konrad von Wernau und 1631 von Veit Gottfried von Wernau, gewesenen Domdechant zu Würzburg, an den zweiten Vorgänger des gegenwärtigen Abtes von Schöntal gutgläubig verkauft worden, weshalb letzterer von den Erben des Veit Gottfried von Wernau Eviktion begehrte. Um diese Eviktion und damit eine Schädigung verschiedener "personae privilegatae et miserabiles alß wittiben, kirchen und armen", die nach dem Tod des Veit Gottfried auf den Kaufschilling von 1631 angewiesen worden waren, zu vermeiden, tritt nun das Erzstift Mainz seinem Kloster Schöntal den Wald samt der Jagd wieder ab, jedoch mit der Bedingung, sich an den Erben des Eigentums der von Aschhausen schadlos halten zu können. Da das Erzstift nicht zur Zahlung der genannten 20 Malter bereit ist und ihm die wernauischen Erben ihre Ansprüche darauf, die Johann Gottfried und Philipp Heinrich von Aschhausen dem Konrad von Wernau als Hypothek auf alle ihre Eigengüter verschrieben haben, abtreten, weist das Erzstift nun dem Kloster Schöntal diese 20 Malter auf seine jährlichen Kellereigefälle zu Krautheim an; die Wernauischen Erben überlassen dem Erzstift Mainz ihre Schuld- und Pfandbriefe und ihre Forderungen an die Erben des aschhausischen Eigentums.