Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt Wilhelm Sürlin (Suerlin) aus besonderer Gnade und seiner Dienste wegen, die er namentlich in der einspännigen Rotte (riedt) bisher geleistet hat, eine Jahrgülte von 6 Gulden, 6 Malter Korn und 1 Fuder Wein auf Lebtag. Der Pfalzgraf weist seinen Keller zu Neuenstadt am Kocher, derzeit Hans Überlinger, um jährliche Ausrichtung der Gülte zu Weihnachten an. Wilhelm soll dem Pfalzgrafen und seinen Erben auf deren Ansinnen von Haus aus zu allen Geschäften gehorsam sein und aufwarten wie bisher, so lange das seine Leibeskräfte vermögen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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