Kaiser Franz I. bestätigt den Brüdern Reinhard und Eberhard von Gemmingen auf Hornberg die Lehen zu Kochendorf, die er am 27. Mai 1747 Wolf Conrad Greck von Kochendorf, dem am 29. Mai 1749 verstorbenen letzten Glied des Greckischen Mannesstamms, und danach als aperte Reichslehen am 9. Dez. 1749 ihrem Vater Reinhard von Gemmingen, der aber bereits am 11. Jan. 1750 ebenfalls verstorben ist, verliehen hat. Er bestätigt die Ablegung des Lehenseides durch Reinhard von Gemmingen und durch Johann Heinrich von Middelburg als Bevollmächtigtem des Eberhard von Gemmingen. Sr.: der A.; Perg., großes Majestätss., in Holzkapsel.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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