Bernhard VII. und Simon zur Lippe bekennen, den Städten Horn,
Detmold u. Blomberg 108 Rhein Gl. aus einer früheren Verschreibung des
Horner Zehnt nebst Zinsen zu schulden. Sie gewähren den Städten die
Schuldsumme, Zinsen u. Schaden aus der stattfinden Schatzung zu
erheben.