Bernhard VII. und Simon zur Lippe bekennen, den Städten Horn, Detmold u. Blomberg 108 Rhein Gl. aus einer früheren Verschreibung des Horner Zehnt nebst Zinsen zu schulden. Sie gewähren den Städten die Schuldsumme, Zinsen u. Schaden aus der stattfinden Schatzung zu erheben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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