Wolf Geier, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Wendel Kirsenstein und seiner Ehefrau Rosina über 15 Gulden gegenüber Johann Rehm, Kirchenkollektor des Hochstifts Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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