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Übergang der Verwaltung der Stadtfeuersozietätsangelegenheiten von dem Geschäftsbereich der Regierung an die neu errichtete ständische Feuersozietätsdirektion und die Bestimmung ihres Ressortverhältnisses. Reglement vom 19. Okt. 1838

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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